11. November 2023

Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG

Geltendes Recht und Umsetzungsverpflichtung​! Die EU- Richtlinie 2019/1937 verpflichtet Unternehmen mit 50 und mehr Mitarbeitenden zur Implementierung eines Hinweisgeber- / „Whistleblowing“-Systems. Zur Umsetzung der EU- Richtlinie stimmte der Bundesrat am 12. Mai 2023 dem „Hinweisgeberschutzgesetz“ (kurz „HinSchG“) zu. Das Gesetz wurde am 02.06.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen und Organisatoren geeignete, interne Hinweisgebersysteme für die Meldung von Compliance-Verstößen einzurichten. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten das Hinweisgebersystem auszugestalten. Sie können interne Personen/Stellen oder unabhängige Dritte als interne Meldestelle hiermit beauftragen. ­
27. Oktober 2023

Arbeitsplatzinspektionen

Viele Geschäftsführer und Führungskräfte mit Personalverantwortung sind der irrigen Annahme, dass ein gut etablierter Arbeitsschutz allen Anforderungen an die Arbeitsschutzgesetzgebung genügt. Leider ist das nicht die ganze Wahrheit. Der Gesetzgeber hat neben der Planung, Umsetzung und Aktualisierung auch die Kontrolle der Einhaltung der eingeführten Maßnahmen vorgegeben. Diese wird von jedem Unternehmen in jeder Größe und Branche gesetzlich gefordert!
12. September 2023

Ermittlung von rechtlichen Anforderungen

Für die Wirtschaft ist das Thema „Corona“ im Wesentlichen ausgestanden, wenngleich die Folgen immer noch zu spüren sind. Viele Arbeitsplätze sind „verloren“ gegangen und die Erkenntnis, wo die Arbeitskräfte geblieben sind ist oftmals nicht eindeutig geklärt. Das Arbeitsleben und vor allem die Methodik der Arbeitsplanung und Umsetzung hat sich geändert. Neue Anforderungen kommen auf die Unternehmen zu, wie zuletzt das Hinweisgeberschutzgesetz („Whistleblower-Richtlinie“), das seit dem 02. Juli 2023 (ab 250 Mitarbeitenden) und zum 17. Dezember 2023 (ab 50 Mitarbeitenden) jeweils Rechtskraft erreicht und umgesetzt sein muss.
15. August 2023

Qualität ist der Grad der Erfüllung von (Kunden-) Anforderungen

Qualitätsmanagement (QM) zählt bei Unternehmen aller Art mit zu den wichtigsten Kernfaktoren für langfristigen Erfolg. Wer wünscht sich nicht geregelte Arbeitsabläufe, geklärte Zuständigkeiten, effektive Informationsflüsse oder festgelegte Ansprechpartner für verschiedene Bereiche und Fragestellungen? Ein wichtiger Vorteil von Qualitätsmanagement ist auch die rechtliche Absicherung durch routinemäßige Kontrollen und Dokumentation. Mit unserem E-Learning „Qualitätsmanagement“ erhalten Sie kompaktes Wissen sowie konkrete Handlungsanweisungen zur Umsetzung.
18. Juli 2023

IMS-Zert mit eigener Zertifizierungsstelle

Seit Anfang des Jahres 2022 betreibt die IMS-Zert GmbH eine eigene Zertifizierungsstelle. Zertifiziert werden Managementsysteme nach den internationalen Normen ISO 9001:2015, ISO 14001:2015, ISO 17100:2015, ISO 45001:2018, ISO 50001:2018 sowie nach KTA 1401, SCC/SCP. „Die Zertifizierungsstelle ist für uns ein langgehegtes Anliegen, steht sie doch schon im Firmennamen der IMS-Zert. Neue Reglungen der Akkreditierungsstellen haben im letzten Jahr von Seiten der Kunden und der Auditoren zu verstärkter Nachfrage nach einer unabhängigen kundenorientierten Zertifizierungsstelle geführt.“
27. Juni 2023

Auffrischungsfortbildung für Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte tragen eine wichtige Verantwortung für die Sicherheit und das Wohlergehen Ihrer Kollegen am Arbeitsplatz. Damit Sie diese Aufgabe effektiv erfüllen können, ist es entscheidend, Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten. Aus diesem Grund wird empfohlen, dass Sicherheitsbeauftragte alle drei bis spätestens fünf Jahre einen Auffrischungskurs absolvieren. Regelmäßige Auffrischungskurse sind vor allem sinnvoll, um das Fachwissen auf den aktuellen Stand zu bringen (bspw. hinsichtlich gesetzlicher Vorschriften) und das Risikobewusstsein (bspw. hinsichtlich neuer Gefahren) zu schärfen.
16. Juni 2023

Wichtige Sicherungsmaßnahmen beim mobilen Arbeiten

Die Festlegung von „Technisch-Organisatorischen Maßnahmen“ (kurz „TOM‘s“) dient der Sicherstellung von Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität- unter anderem bei Dokumenten mit Firmen-Know-how, Patenten, Umsatz- und Bilanzdaten, aber auch Kundenadressen oder Personalakten. Vor der Coronakrise wurden solche schützenswerten Informationen überwiegend innerhalb des Betriebsgeländes und damit eines gesicherten Netzwerkes eingesehen und bearbeitet.
16. Mai 2023

„Dos and Don’ts“ in Online-Meetings

Haben Sie auch schon auf den Zugangslink der Videokonferenz geklickt und es kam eine Fehlermeldung? Verstehen Sie die Beteiligten nicht, weil alle durcheinander reden? „Dos and Don'ts“ in Online-Meetings helfen weiter. Dieser Leitfaden für Online-Meetings listet praxisgerecht 10 Punkte auf, wie das Online-Meeting gelingt. Wir haben dabei zum einen unsere Erfahrung der letzten Jahre und zum anderen die Erkenntnisse der letzten Monate angesichts vermehrter Online-Meetings als Telefonkonferenz oder Videokonferenz einfließen lassen.
24. Januar 2023

Neues Schulungsprogramm mit Kombi-Paketen

Profitieren Sie jetzt von unseren Kombi-Paketen und buchen die Grundlagenausbildung zum Sicherheitsbeauftragen mit einer Fachrichtung aus den Bereichen Büro/Verwaltung, Technik und Montage/Baustelle/Service zum ermäßigten Preis. In unseren Kombischulungen werden Ihnen neben der Grundlagenausbildung zum Sicherheitsbeauftragen auch branchenspezifisches Wissen vermittelt. Dies ermöglicht Ihnen eine praxisnahe Fortbildung und eine zielgerichtete Anwendung des erworbenen Wissens in Ihrem beruflichen Umfeld.

BLACK FRIDAY WEEK— Sparen Sie bis 01.12.2025 10 Prozent auf alle E-Learnings mit dem Code: BLACK10

Gutscheincode einfach auf der Kassenseite einlösen und sparen!