11. November 2023
Geltendes Recht und Umsetzungsverpflichtung! Die EU- Richtlinie 2019/1937 verpflichtet Unternehmen mit 50 und mehr Mitarbeitenden zur Implementierung eines Hinweisgeber- / „Whistleblowing“-Systems. Zur Umsetzung der EU- Richtlinie stimmte der Bundesrat am 12. Mai 2023 dem „Hinweisgeberschutzgesetz“ (kurz „HinSchG“) zu. Das Gesetz wurde am 02.06.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen und Organisatoren geeignete, interne Hinweisgebersysteme für die Meldung von Compliance-Verstößen einzurichten. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten das Hinweisgebersystem auszugestalten. Sie können interne Personen/Stellen oder unabhängige Dritte als interne Meldestelle hiermit beauftragen.
