IMS-ZERT SCHULUNGEN
Seit über 15 Jahren betreut das Team der IMS-Zert GmbH eine Vielzahl von Kundinnen und Kunden – die mittelständische Firma vor Ort genau wie die weltweit agierende Unternehmensgruppe.
Mit unseren umfangreichen Schulungen, vom E-Learning über Präsenzschulungen bis zu Hybridschulungen, decken wir die Fachbereiche Arbeitsschutz, Datenschutz und Managementsysteme ab.
Grundlagenaus- & Weiterbildung Sicherheitsbeauftragte (SIBE)
Geeignet für Einstieg und Fortbildung-
E-Learning
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8 Stunden
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SGB VII - § 22, 23
IT-Sicherheit für Mitarbeitende
Cyber-Angriffe vermeiden-
E-Learning
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Circa 60 Minuten
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IT-Sicherheit - ISO 27001 berücksichtigt
Allgemeine Arbeitsschutz-Unterweisung
Gesetzlich gefordert!-
E-Learning
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Circa 60 Minuten
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DGUV Vorschrift 1
Video Teaser
Mit unseren Video Teasern erhalten Sie einen Einblick in unsere E-Learning Schulungen im Arbeitsschutz, Datenschutz und Managementsystemen.
IT-Sicherheit & Datenschutz
Wir bieten E-Learnings zu IT-Sicherheit und Datenschutz an, die alle gesetzlich geforderten Inhalte zu Cyber-Security und Datenschutz am Arbeitsplatz vermitteln.
Arbeitsschutz
Wir bieten verschiedene tiefgreifende Schulungen zum Fachbereich Arbeitsschutz an. Basis: gesetzlicher Arbeitsschutz und ISO 45001.
Managementsysteme
Wir vermitteln mit unseren E-Learnings im Fachbereich Managementsysteme die wichtigsten Grundlagen, um ein effizientes Managementsystem umzusetzen.
Meinungen unserer Teilnehmenden
In unseren Newsbeiträgen stellen wir unsere E-Learnings detailliert vor

E-Learning Countdown 2023 – Noch 2023 gebucht – bis 31.03.2024 absolvieren!
Das Jahr neigt sich dem Ende zu, und uns erreichen viele Anfragen zur Durchführungszeit der E-Learnings über den Jahreswechsel. Also die Frage: Heute gebucht, Durchführung ab…? und wie lange..?
Standardmäßig sind – je nach E-Learning – 30 bis 70 Tage ab Buchung für die Bearbeitung vorgesehen und ermöglichen damit allen Teilnehmenden ausreichend Zeit für die Durchführung.
Unser Angebot im Dezember 2023: Buchen Sie jetzt zu aktuellen Preisen bis zum 31.12.2023 und sichern Sie sich noch die 2023-er Preise. Führen Sie dann bis zum 30.03.2024 durch (Startdatum) und sichern Sie sich die volle Flexibilität über den Jahreswechsel hinaus.

Sicher bei der Arbeit
Sind sich Ihre Mitarbeiter der Gefahren an ihrem Arbeitsplatz bewusst?
Schaut man sich die Zahl der jährlichen – teils tödlichen – Arbeitsunfälle an, lautet die Antwort „nicht ausreichend“.
Unzureichende Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz führen immer wieder zu Unfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten.
Wer mit Gefahrstoffen arbeiten muss, hat einen Anspruch dies sicher und gesund zu tun. Worauf kommt es beim Umgang mit Gefahrstoffen an? Welche Stoffe zählen dazu, wie werden sie eingestuft und gekennzeichnet?
Der Einsatz von Leitern und Tritten birgt in der betrieblichen Praxis ein hohes Gefährdungspotential. Was ist hier im Umgang zu beachten?

Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG
Geltendes Recht und Umsetzungsverpflichtung bis spätestens 17.12.2023! Die EU- Richtlinie 2019/1937 verpflichtet Unternehmen mit 50 und mehr Mitarbeitenden zur Implementierung eines Hinweisgeber- / „Whistleblowing“-Systems. Zur Umsetzung der EU- Richtlinie stimmte der Bundesrat am 12. Mai 2023 dem „Hinweisgeberschutzgesetz“ (kurz „HinSchG“) zu. Das Gesetz wurde am 02.06.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen und Organisatoren geeignete, interne Hinweisgebersysteme für die Meldung von Compliance-Verstößen einzurichten. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten das Hinweisgebersystem auszugestalten. Sie können interne Personen/Stellen oder unabhängige Dritte als interne Meldestelle hiermit beauftragen.

Arbeitsplatzinspektionen
Viele Geschäftsführer und Führungskräfte mit Personalverantwortung sind der irrigen Annahme, dass ein gut etablierter Arbeitsschutz allen Anforderungen an die Arbeitsschutzgesetzgebung genügt. Leider ist das nicht die ganze Wahrheit. Der Gesetzgeber hat neben der Planung, Umsetzung und Aktualisierung auch die Kontrolle der Einhaltung der eingeführten Maßnahmen vorgegeben. Diese wird von jedem Unternehmen in jeder Größe und Branche gesetzlich gefordert!

E-Learning „Grundlagenaus-/ Weiterbildung Sicherheitsbeauftragter“ – Neu überarbeitet!
Unser bewährtes E-Learning „Grundlagenaus- & Weiterbildung für Sicherheitsbeauftragte“ haben wir methodisch-didaktisch und technologisch auf den neuesten Stand gebracht.
Es berücksichtigt die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und Entwicklungen im Bereich des Arbeitsschutzes. Wir vermitteln Ihnen nicht nur theoretisches Wissen, sondern legen auch großen Wert auf die praktische Anwendung. Sie lernen, wie Sie Ihre Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter effektiv ausüben können und wie Sie in Ihrem Betrieb sicherheitsrelevante Prozesse optimieren können.

Ermittlung von rechtlichen Anforderungen
Für die Wirtschaft ist das Thema „Corona“ im Wesentlichen ausgestanden, wenngleich die Folgen immer noch zu spüren sind. Viele Arbeitsplätze sind „verloren“ gegangen und die Erkenntnis, wo die Arbeitskräfte geblieben sind ist oftmals nicht eindeutig geklärt. Das Arbeitsleben und vor allem die Methodik der Arbeitsplanung und Umsetzung hat sich geändert. Neue Anforderungen kommen auf die Unternehmen zu, wie zuletzt das Hinweisgeberschutzgesetz („Whistleblower-Richtlinie“), das seit dem 02. Juli 2023 (ab 250 Mitarbeitenden) und zum 17. Dezember 2023 (ab 50 Mitarbeitenden) jeweils Rechtskraft erreicht und umgesetzt sein muss.
Häufige Fragen und Antworten zu unseren Schulungen
Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns!
- Nach Abschluss der Buchung senden wir Ihnen in der Regel innerhalb von 2-3 Tagen Ihre persönlichen Zugangsdaten zu unserem Schulungsportal an Ihre angegebene E-Mail Adresse.
- Alternativ können Sie im Buchungsprozess auch einen Wunsch-Starttermin angeben.
- Wenn Sie die E-Learnings für Dritte (bspw. Beschäftigte) buchen, haben Sie die Möglichkeit bei der Buchung die jeweiligen Vornamen, Nachnamen und E-Mail Adressen anzugeben. Dann senden wir die individuellen Zugangsdaten direkt an die Teilnehmenden.
- Je nach E-Learning stehen Ihnen zum Absolvieren der Onlineschulung standardmäßig 30 Tage – 10 Wochen zur Verfügung.
- Direkt zu Beginn des E-Learnings werden Sie mit der Bedienung vertraut gemacht. Sie können sich die Bearbeitung der Schulung nun im vorgegebenen Zeitraum komplett eigenständig einteilen.
- Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung erhalten Sie automatisch Ihr persönliches Teilnahmezertifikat zum Download.
- Im gesamten Bearbeitungszeitraum stehen wir Ihnen für technische Fragen zur Verfügung.
- Unsere E-Learnings sind als volldigitale Online-Schulungen konzipiert.
- Eine Sprecherin bzw. ein Sprecher führt Sie durch die Schulung.
- Zu Beginn werden Ihnen alle Funktionalitäten erläutert. Sollten trotzdem technische Fragen offen bleiben, steht Ihnen unser Support gerne zur Verfügung!
- Sie navigieren durch Klicken selbstständig durch die Schulung.
- Außerdem haben Sie die Möglichkeit, im E-Learning jederzeit auf den vorherigen Inhalt zurückzukehren und sich die dazugehörigen Erläuterungen der Sprecherin bzw. des Sprechers erneut anzuhören.
- Je nach E-Learning schließen die einzelnen Kapitel mit kleinen Quiz-Fragen ab, um das Verständnis der Inhalte sicherzustellen.
- Das E-Learning können Sie jederzeit verlassen und zu einem späteren Zeitpunkt an der gleichen Stelle fortsetzen.
- Die Schulungsdauer wird zu jeder Schulung explizit angegeben und variiert abhängig vom gebuchten E-Learning zwischen 20 Minuten für unsere kleineren Kompakt E-Learnings bis hin zu 11 Stunden für unsere umfangreichen Kombi-Pakete zum Thema Sicherheitsbeauftragte.
- Bei den angegebenen Zeiten handelt es sich jedoch um die Schulungsdauer bei sehr konzentrierter Bearbeitung ohne Pause. Da Sie sich die Bearbeitung völlig frei einteilen können, hängt die tatsächliche Dauer des E-Learnings in erster Linie von Ihnen ab. Sie entscheiden selbst, wie viel Stoff Sie auf einmal durcharbeiten.
Nein, innerhalb des standardmäßig festgelegten Bearbeitungszeitraums des E-Learnings sind Sie bei der Durchführung der Schulung völlig frei. Sie können das E-Learning auch mehrmals absolvieren.
Ja. Nach Abschluss der E-Learning Schulung erhalten Sie als Nachweis automatisch Ihr persönliches Teilnahmezertifikat zum Download.