IMS E-Learning IT-Sicherheit & Datenschutz

Datenschutz und IT-Sicherheit sind für uns ein wesentlicher Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Dazu bieten wir passgenaue E-Learnings zu IT-Sicherheit und Datenschutz an, die die wichtigsten Themen zu Cyber-Security bzw. alle gesetzlich geforderten Inhalte zum Datenschutz am Arbeitsplatz vermitteln und mit einem Multiple-Choice-Test abschließen. Inklusive persönlichem Teilnahmezertifikat!

Darüber hinaus haben wir ein effizientes und kostengünstiges Kombi-Paket für Sie zusammengestellt!

IT-Sicherheit

für Mitarbeitende
ab 20,70
  • E-Learning
  • Circa 60 Minuten
  • IT-Sicherheit - ISO 27001 berücksichtigt

Modul Datenschutzunterweisung

für Mitarbeitende
ab 20,70
  • E-Learning
  • Circa 60 Minuten
  • Datenschutzschulung gemäß DSGVO und BDSG

Kombi-Paket

Datenschutz & IT-Sicherheit
ab 26,70
  • E-Learning
  • Circa 120 Minuten
  • 35% Ersparnis gegenüber Einzelmodulen

Unser Angebot an Sie: Rundum-Sorglos-Paket

Aufnahme in Schulungsportal

Nach Übermittlung der Kontaktdaten (Name, Vorname, E-Mail-Adresse) legen wir für Ihre Mitarbeitenden Accounts in unserem Schulungsportal ims-campus.de an.

Informieren der Mitarbeitenden

Wir informieren Ihre Mitarbeitenden, dass das E-Learning nun für sie zur Verfügung steht und übersenden die Zugangsdaten. Für alle Rückfragen und zur Unterstützung stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Erinnern an pünktliche Durchführung

Wir erinnern Ihre Mitarbeitenden bei Bedarf an die rechtzeitige Durchführung der Onlineschulung zu einem mit Ihnen abgestimmten Zeitpunkt.

Ausstellen der Zertifikate

Nach Abschluss der Schulung erhalten alle Teilnehmenden automatisch ein persönliches Teilnahmezertifikat zum Download. Auch hier stehen wir bei technischen Fragen natürlich zur Verfügung.

Video-Teaser

Mit unseren Video-Teasern erhalten Sie einen Einblick in unsere Schulungen.

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Alle Mitarbeitenden eines Unternehmens müssen sich im Rahmen ihrer Tätigkeit auch an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) halten und gängige Datenschutzrichtlinien berücksichtigen.

Beim E-Learning „Modul Datenschutzunterweisung“ handelt es sich passend dazu um die jährlich durchzuführende Schulung im Datenschutz, die Sie bei uns online, flexibel und mit Nachweis absolvieren können.

Um der Gefahr durch Cyber-Angriffe zu begegnen haben wir das E-Learning „IT-Sicherheit für Mitarbeitende“ erstellt.

Ziel der Online-Weiterbildung ist die notwendige Sensibilisierung der Mitarbeitenden, um durch Unwissenheit oder falsches Handeln provozierte IT-Angriffe auf Ihr Unternehmen zu vermeiden und dadurch die Cyber Security zu erhöhen.

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News-Beiträge zum Thema:

IT-Sicherheit – Mitarbeitende befähigen – das Unternehmen schützen

Hacker, Viren und ungeschulte Mitarbeitende verursachen Schäden, die in die Millionen gehen, wenn die IT-Infrastruktur lahmgelegt wird. Während viele Unternehmen im Mittelstand mittlerweile technisch gut aufgestellt sind, werden organisatorische Maßnahmen immer noch nicht ausreichend etabliert. Gerade die laufende Sensibilisierung aller Mitarbeitender ist ein unverzichtbarer Baustein um Fälle zu vermeiden, wie jüngst bei einem Maschinenbauer in Niedersachsen. Der Betrieb war lahmgelegt, alle Mitarbeitenden in Kurzarbeit. Gesamtschaden 20 Millionen EUR…

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§ Geforderte § Datenschutzunterweisung

Jedes Unternehmen, egal welcher Art und Größe, muss seine Mitarbeiter im Datenschutz schulen, um den Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an die Nachweisbarkeit der eigenen Datenschutz-Maßnahmen gerecht zu werden. Das Ziel der Datenschutzschulung ist, dass die Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten, sowie mit Unternehmerdaten sensibilisiert werden. Vor allem aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung hat der Datenschutz stark an Bedeutung gewonnen.

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Datenschutz – erstmals 14 Mio. EUR Bußgeld verhängt!

Ein deutscher Immobilienkonzern soll 14 Millionen EUR Bußgeld bezahlen meldet die Presse Anfang November.

Mit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurden auch die möglichen Bußgelder drastisch erhöht. Bis zu 20.000.000.- EUR oder 4 % des Vorjahresumsatzes können bei Regelverstößen auf die Unternehmen als Strafzahlungen zukommen.

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