Datenschutz - erstmals 14 Mio. EUR Bußgeld verhängt!
Ein deutscher Immobilienkonzern soll 14 Millionen EUR Bußgeld bezahlen meldet die Presse Anfang November.
Mit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurden auch die möglichen Bußgelder drastisch erhöht. Bis zu 20.000.000.- EUR oder 4 % des Vorjahresumsatzes können bei Regelverstößen auf die Unternehmen als Strafzahlungen zukommen.
Wie schützen Sie sich davor?
Die Anforderungen der DSGVO müssen nachweislich in Ihrem Unternehmen umgesetzt sein. Sind Sie sich unsicher? Sprechen Sie mit uns, wir schaffen Klarheit im Rahmen einer 1-tägigen Bestandsaufnahme.
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Ein wesentlicher Bestandteil der Anforderungen der DSGVO ist ferner die Unterweisung der Mitarbeiter. Jährlich für die Bestandsbelegschaft und für alle neuen Mitarbeiter. Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, die Unterweisung ihrer Beschäftigten im Rahmen der DSGVO nachzuweisen.
Wir führen für Sie die Unterweisung vor Ort in Ihrem Hause durch und stellen ergänzend für alle Abwesenden (Krankheit, Urlaub, Dienstreise, etc.) unser E-Learning zur Verfügung.
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