14. September 2020
Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter Sorge zu tragen. Erkrankungsrisiken und Gesundheitsgefahren sind so gering wie möglich zu halten. Wer beim Thema Arbeitssicherheit an die reine Gefahrenabwehr denkt, wird der Sache nur zum Teil gerecht. Denn es geht ganz klar auch darum, vorbeugende Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit zu treffen. Hygienemaßnahmen und Schutzvorkehrungen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Ansteckungsrisiken.


