12. September 2023
Für die Wirtschaft ist das Thema „Corona“ im Wesentlichen ausgestanden, wenngleich die Folgen immer noch zu spüren sind. Viele Arbeitsplätze sind „verloren“ gegangen und die Erkenntnis, wo die Arbeitskräfte geblieben sind ist oftmals nicht eindeutig geklärt. Das Arbeitsleben und vor allem die Methodik der Arbeitsplanung und Umsetzung hat sich geändert. Neue Anforderungen kommen auf die Unternehmen zu, wie zuletzt das Hinweisgeberschutzgesetz („Whistleblower-Richtlinie“), das seit dem 02. Juli 2023 (ab 250 Mitarbeitenden) und zum 17. Dezember 2023 (ab 50 Mitarbeitenden) jeweils Rechtskraft erreicht und umgesetzt sein muss.