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Stand: 03/2026
Das Thema Nachhaltigkeit (Sustainability) rückt immer stärker in den Fokus unternehmerischen
Handelns.
CSRD, ESRS, ESG, SDG, CSDDD, DNK, SFDR – es gibt eine verwirrende Menge an Begriffen zu europäischen Verordnungen, Bundesgesetzen, Berichtsvorgaben und Zertifizierungen.
In diesem Newsbeitrag möchten wir Ihnen vorstellen, wie man einen Überblick über das weite Thema Nachhaltigkeit behält, was die Hintergründe sind und wie man sich als Unternehmen aufstellen kann.
Unsere Kernleistungen umfassen die Unterstützung verschiedenster Unternehmen bei der Erweiterung ihres Managementsystems hinsichtlich der Nachhaltigkeits- Berichtserstattung.
Der „UN Global Compact“ ist die weltweit größte unternehmerische Nachhaltigkeitsinitiative. Aus dieser Initiative wurden die „17 Ziele für nachhaltige Entwicklung“ bzw. „SDGs“ (englisch Sustainable Development Goals) abgeleitet.
Die wichtigste europäische Regelung ist die „CSRD“ (Corporate Sustainability Reporting Directive; Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung). Sie definiert Anforderungen an die Berichterstattung zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz, konkret in Form von Kennzahlen und internen Politiken (Vorgaben).
Die EU hat durch das sogenannte „Omnibus- Verfahren“ am 16.12.2025 die Anforderungen für die CSRD- Berichterstattung bestimmter Unternehmen vereinfacht (siehe nachfolgende Aufzählung, graue Markierung), die notwendige nationale Umsetzung liegt aber nur als Kabinettsentwurf vor (03.09.2025).
Die bereits geltenden Berichtspflichten (siehe nachfolgende Aufzählung) bleiben unverändert::
Auch wenn Sie nicht in den Geltungsbereich der CSRD fallen besteht die Problematik, dass Ihre großen Kunden (die in den Geltungsbereich der CSRD fallen) Sie mit Fragebögen und anderen Anfragen „beschäftigen“ werden („Trickle-Down-Effekt“). Diese Kunden werden innerhalb Ihrer Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitsangaben benötigen, um diese in deren Nachhaltigkeitsberichten weiterzuverarbeiten. Durch das „Omnibus- Verfahren“ ist nun festgelegt, dass hierbei nur Nachhaltigkeitsangaben aus dem VSME-Berichtsstandard (siehe Punkt 7) abgefragt werden dürfen.
Darüber hinaus sind Kreditinstitute aufgrund der EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) aufgefordert, Nachhaltigkeitsaspekte in deren Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen. Diese Kreditinstitute werden Nachhaltigkeitsangaben zu Ihrem Unternehmen benötigen, um Ihnen die wirtschaftlichsten Kredit- Konditionen anbieten zu können.
Weiterführende Links:
Ein direkt von der CSRD betroffenes Unternehmen muss die Anforderungen zur Unternehmensberichterstattung gemäß ESRS (European Sustainability Reporting Standards) umsetzen:
Details zu den Berichtsinhalten hat die European Financial Reporting Advisory Group EFRAG erarbeitet, diese wurden durch die EU im Juli 2023 veröffentlicht.
Weiterführende Links:
Schritt 1: Lebenswegbetrachtung, Umweltkennzahlen, CO2-Bilanz
Als ersten Schritt muss ein Umweltkennzahlensystem definiert werden, da die Erhebung und Auswertung dieser Daten einen langen Vorlauf haben kann. Die Ermittlung von Energieverbrauch (Strom, Benzin, Diesel, Erdgas, Erdöl), Abfallmengen (nach Fraktionen / Abfallschlüsseln getrennt), Wasserverbrauch (und Abwasser), Logistikvorgängen und weiteren Kennzahlen für relevante Phasen des Lebensweges (z.B. Rohstoffgewinnung, Produktion, Nutzung, Entsorgung) schafft Transparenz und bildet die Basis für die nach ESRS notwendigen CO2- Bilanz.
Details siehe Punkt 8 „Wie kann eine CO2- Bilanz erstellt werden?“.
Schritt 2: Nachhaltigkeitsbericht
Als zweiten Schritt empfehlen wir die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes über den DNK (DNK=Deutscher Nachhaltigkeitskodex.) Die kostenlose, digitale DNK Plattform ist das offizielle Tool der Bundesregierung für die Nachhaltigkeits-berichterstattung und führt Schritt für Schritt zum Nachhaltigkeitsbericht auf Basis des VSME.
Schritt 3: Externes Nachhaltigkeits- Rating
Als dritten Schritt kann das Unternehmen an einer externen Bewertung bzw. Rating
teilgenommen werden. Ein verbreiteter Anbieter hier ist Ecovadis (französisches
Privatunternehmen). Die Nutzung kann je nach Unternehmensgröße (von 0.-) /
1000€ oder mehr pro Jahr kosten. Alternative ist unter anderem IntegrityNext.
Weitere Schritte:
Als einfach umzusetzenden Schritt bietet sich die Teilnahme am Umweltpakt Bayern an. Damit kann das Unternehmen sein Engagement im betrieblichen Umweltschutz öffentlich machen.
Weiterführende Links:
Die Erstellung einer CO2-Bilanz erfordert eine klare Definition der Emissionsgrenzen in den Bereichen Scope 1, 2 und 3. “Scope 1” umfasst direkte CO2-Emissionen des Betriebs, wie z.B. durch die Heizungsanlage oder Firmenfahrzeuge. “Scope 2” beinhaltet indirekte CO2-Emissionen, wie z.B. beim Kauf von Strom. “Scope 3” umfasst weitere vor- und nachgelagerte CO2-Emissionen. Übliches Minimum für die CO2 Bilanz sind die Betrachtung von Scope 1 und 2.
Weiterführende Links (CO2- Rechner):
Alle Angaben ohne Gewähr, u.a. auch, da die Grundlagen einem stetigen Wechsel unterliegen.
Unsere Kernleistungen konzentrieren sich darauf, Unternehmen bei der Erweiterung ihres Managementsystems für Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen. Wir bieten Antworten auf häufig gestellte Fragen und stehen für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung.
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