Förderprogramm „Digital Jetzt“
Bis zu 100.000.- Euro Förderung
Bei allen Problemen und Nachteilen, welche die Coronakrise in den vergangenen sechs Monaten gebracht hat, zeigt sich jedoch auch der eine oder andere positive Aspekt. Die Digitalisierung ist in der Breite der Wirtschaft, auch aus der Not geboren, weiter vorangekommen, als in den Jahren zuvor. Die Erkenntnis hat sich durchgesetzt: „Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.“
Digitalisierung ist in aller Munde. Doch nur wenige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben zum heutigen Zeitpunkt eine Digitalisierungsstrategie oder gar einen Digitalisierungsplan entworfen. Welche Geschäftsprozesse und Arbeitsabläufe lassen sich digitalisieren? Welche Mitarbeiter*innen können digital arbeiten, auch von Unterwegs oder zuhause, sprich wie ist das mobile Arbeiten in den Unternehmen etabliert? Für KMU sind digitale Kompetenzen und digital geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.
Quelle: BMWI
Neben technischen Systemen, entsprechender Hard- und Software ist aber auch der Schulungsstand der Mitarbeiter*innen ein entscheidender Faktor. Unsere eigene Erhebung zeigt, dass im Rahmen der Schulungsplanung bisher nur 20-30 % der Unternehmen einen konkreten Plan zu digitalen Förderung und Qualifizierung der Mitarbeiter*innen in ihrem Unternehmen haben. Dieser Bedarf muss konkret an die Digitalisierungstrategie und die konkreten Vorhaben gekoppelt werden und bedarf einer anforderungskonformen Erhebung, Planung und Umsetzung.
Arbeitsabläufe und Prozesse digitalisieren „Digital Jetzt“
Mit dem am 07. September 2020 begonnenen Förderprogramm bietet das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) kleinen und mittleren Unternehmen ein Förderprogramm mit Förderhöhen von bis zu 100.000 EUR je Unternehmen. Auch wenn das Förderprogramm bis 2023 läuft, es ist eine „Topflösung“ und endet voraussichtlich, wenn der „Topf leer ist“. Stellen Sie Ihren Antrag daher zeitnah.
Welche KMU sind förderberechtigt und welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Sie müssen im Rahmen des Förderantrags einen Digitalisierungsplan einreichen. Dieser muss folgende Aspekte beinhalten:
- Er beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
- Er erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
- Er zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen.
Er stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.
- Das Unternehmen muss ferner eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
- Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
- Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
- Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.
Wie gehen Sie nun idealerweise vor?
- Digitalisierungsbedarf prüfen (Wir unterstützen Sie hierbei)
- Digitalisierungsplan erstellen (Wir unterstützen Sie auf Wunsch)
- Antrag rechtzeitig stellen (frühzeitig vor Beginn des Digitalisierungsvorhabens)
- Prüfen, ob erhöhte Förderquote beantragt werden kann (z.B. durch eine Beteiligung an einem Wertschöpfungsnetzwerk oder durch eine Investition in die IT-Sicherheit)
- Prüfen, ob eine Kombination beider Fördermodule sinnvoll ist (Investition in digitale Technologie und in Mitarbeiterqualifizierung) Haben Sie weitere Fragen zur betrieblichen Umsetzung? Schreiben Sie uns.