Brandschutzhelfer Kompaktlehrgang
120,00 € (zzgl. ges. MwSt.)
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Theorieteil für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach DGUV 205-023
Die Ausbildung als Brandschutzhelfer besteht aus zwei Teilen: einem theoretischen und einem praktischen.
Der theoretische Teil ist für alle angehenden Brandschutzhelfer identisch. Der praktische Teil unterscheidet sich nach den konkreten Begebenheiten der Betriebsstätte, den Feuerlöscheinrichtungen, der Gestaltung der Fluchtwege oder besonderen Brandgefährdungen im konkreten Betrieb.
Diese Online-Schulung deckt den theoretischen Teil der Brandschutzhelfer-Ausbildung ab. Der Kurs kann zeit- und ortsunabhängig im eigenen Tempo absolviert werden, es ist keine Terminplanung notwendig.
Die DGUV Information 205-023 sieht für den theoretischen Teil der Brandschutzhelfer-Ausbildung mindestens zwei Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten vor. Genau diesen Umfang liefert das E-Learning.
Details zur Schulung
Zielgruppe:
Beschäftigte aller Branchen, die als Brandschutzhelfer benannt werden sollen.
Zertifikat/Abschluss:
Bei Abschluss der Schulung erhalten Sie ein persönliches Teilnahmezertifikat.
Voraussetzungen:
PC/Notebook/etc. mit Internetzugang und Soundausgabe erforderlich oder beliebiges mobiles Endgerät (Smartphone, Tablett, etc.).
Art der Schulung:
Volldigitales E-Learning. Möglich mit jedem internetfähigen Gerät (Computer, Tablet oder Smartphone), es ist keine spezielle Software/App erforderlich. Unterwegs, im Unternehmen oder Zuhause. Vorteil: Keine Reise- oder Anfahrtskosten. Die Teilnehmenden bestimmen selbst das Tempo und die Lernzeiten.
Dauer:
90 Minuten, zeitlich frei einteilbar.
Bearbeitungszeitraum:
Standardmäßig sind 30 Tage ab Buchung vorgesehen. Kursbeginn jederzeit möglich.
Preis:
36,00€ – 120,00€ zzgl. ges. MwSt. – je nach Teilnehmeranzahl.
Praxis direkt in Ihrem Unternehmen
Den erforderlichen Praxisteil führen Sie anschließend in Ihrem Unternehmen durch eine fachkundige Person durch. Dadurch kann die praktische Ausbildung unmittelbar auf Ihre betrieblichen Gegebenheiten, vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen und besonderen Brandgefährdungen abgestimmt werden.
Die praktische Ausbildung beinhaltet insbesondere die Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen sowie eine praktische Löschübung.
Wer darf den Praxisteil durchführen?
Die Ausbildung muss durch eine fachkundige Person erfolgen. Nach DGUV Information 205-023 kommen hierfür beispielsweise infrage:
- Brandschutzbeauftragte mit Prüfungsnachweis
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Brandschutzausbildung
- Personen mit abgeschlossenem Studium in der Fachrichtung Brandschutz
- geeignete Mitglieder der Freiwilligen, Werk- oder Berufsfeuerwehr mit mindestens erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang Gruppenführer/in
- entsprechend qualifizierte externe Fachbetriebe oder Ausbildungsanbieter
Fachkundig ist, wer aufgrund von Berufsausbildung, Berufserfahrung oder einer zeitnah ausgeübten Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse verfügt und sich regelmäßig im Brandschutz fortbildet.
Übersicht der Inhalte
Das E-Learning besteht unter anderem aus folgenden Schulungsinhalten:
- Einführung und Ziele der Ausbildung – warum Brandschutzhelfer benannt werden, welche Rechtsgrundlagen dahinterstehen und was von der Rolle erwartet wird
- Grundlagen der Verbrennung und Brandverlauf – Verbrennungsdreieck, Brandklassen nach DIN EN 2, typischer Verlauf eines Entstehungsbrandes
- Brandursachen und betriebliche Brandgefahren – elektrische Anlagen, heiße Arbeiten, Lagerung brennbarer Stoffe, Ordnung und Sauberkeit
- Betriebliche Brandschutzorganisation – Brandschutzordnung, Rollen und Zuständigkeiten, Zusammenspiel mit Brandschutzbeauftragten und Feuerwehr
- Feuerlöscheinrichtungen und Löschmittel – Bauarten, Wirkungsweise, Zuordnung von Löschmittel zu Brandklasse, Leistungsgrenzen
- Gefahren durch Brände – Rauch, Hitze, Brandgase, Sichtverlust, Zeitfenster bis zur Fluchtunfähigkeit
- Verhalten im Brandfall – Alarmierung, Flucht- und Rettungswege, Evakuierung, Aufgaben und ausdrückliche Grenzen des Brandschutzhelfers
Die Schulung schließt mit einem Multiple-Choice-Test ab.
Für alle technischen Fragen steht den Teilnehmenden ein digitaler oder Telefonsupport zur Verfügung.
Häufige Fragen und Antworten
Nein. Diese Schulung deckt den theoretischen Teil ab. Die Ausbildung nach DGUV Information 205-023 besteht aus Theorie und Praxis. Erst wenn der praktische Teil ergänzend durchgeführt wurde – Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen, Löschübung und Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich –, ist die Ausbildung vollständig und die betreffende Person kann als Brandschutzhelfer benannt werden.
Weil er betriebsspezifisch ist. Welche Feuerlöscheinrichtungen vorhanden sind, wie die Fluchtwege verlaufen und welche besonderen Brandgefährdungen bestehen, unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb. Die DGUV Information 205-023 sieht ausdrücklich vor, dass betriebsspezifische Kenntnisse durch das Unternehmen vermittelt werden, wenn sie nicht Teil der Ausbildung waren. Sie führen die Löschübung deshalb dort durch, wo sie wirkt: an Ihren eigenen Einrichtungen und an Ihren tatsächlichen Gefährdungen.
Eine fachkundige Person. Fachkundig ist nach der DGUV Information 205-023, wer über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte einschlägige Tätigkeit verfügt und sich regelmäßig im Brandschutz fortbildet. Als Beispiele genannt werden unter anderem Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Brandschutzqualifikation, Feuerwehrangehörige mit mindestens abgeschlossenem Gruppenführerlehrgang sowie kompetente externe Anbieter wie Feuerlöschgerätehersteller, Fachbetriebe oder Feuerwehren.
Die notwendige Anzahl ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung gilt nach ASR A2.2 Abschnitt 7.3 ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel als ausreichend. Eine höhere Quote kann sinnvoll sein bei erhöhter Brandgefährdung, großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte oder wenn Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität anwesend sind. Zu berücksichtigen sind außerdem Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, damit die Quote zu jeder Betriebszeit erfüllt ist.
Grundsätzlich jede beschäftigte Person. Eine berufliche Vorqualifikation im Brandschutz ist nicht vorgeschrieben; der Arbeitgeber wählt geeignete Beschäftigte aus und benennt sie. Sinnvoll ist, auf regelmäßige Anwesenheit im Betrieb zu achten und die Benennung schriftlich festzuhalten.
Nach absolvierter Schulung und bestandener Lernerfolgskontrolle erhalten die Teilnehmenden ein persönliches Teilnahmezertifikat als Nachweis zum Download.
Sie weist den absolvierten Theorieteil aus und dokumentiert zusammen mit dem Nachweis über den praktischen Teil die vollständige Ausbildung.
Die DGUV Information 205-023 empfiehlt, die Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist eine frühere Wiederholung erforderlich – etwa bei einer geänderten Brandschutzordnung, neuen Verfahren mit veränderter Brandgefährdung oder baulichen Änderungen an Flucht- und Rettungswegen.
Nein, innerhalb des standardmäßig festgelegten Bearbeitungszeitraums des E-Learnings sind die Teilnehmenden bei der Durchführung der Schulung völlig frei. Sie können das E-Learning auch mehrmals absolvieren.
Downloads
Im Zusammenhang mit der Online-Schulung „Brandschutzhelfer Ausbildung – Theorieteil“ bieten wir weitere Informationen kostenlos für Sie zum Download an:
Weitere Schulungen im Arbeitsschutz
Im Bereich Arbeitsschutz bieten wir vielfältige weitere Online-Schulungen. Darunter auch die jährlich verpflichtend durchzuführende Arbeitsschutzunterweisung. Eine Übersicht finden Sie hier.
Darüber hinaus können Sie bei uns ebenfalls die Ausbildung als Sicherheitsbeauftragter (SiBe) bequem online absolvieren. Alle Infos dazu finden Sie hier.
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Grundlagenausbildung Sicherheitsbeauftragter (SiBe)
468,00 € (zzgl. ges. MwSt.)exkl. 19 % MwSt.
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Modul Baustellensicherheit
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Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung
75,00 € (zzgl. ges. MwSt.)exkl. 19 % MwSt.
Unser Angebot: Rundum-Sorglos-Paket
Wenn gewünscht, kümmern wir uns bei mehreren Teilnehmenden um die Organisation der Durchführung des E-Learnings:
1. Aufnahme in Schulungsportal
Nach Übermittlung der Kontaktdaten (Name, Vorname, E-Mail-Adresse) legen wir für Ihre Mitarbeitenden Accounts in unserem Schulungsportal ims-campus.de an.
2. Informieren der Mitarbeitenden
Wir informieren Ihre Mitarbeitenden, dass das E-Learning nun für sie zur Verfügung steht und übersenden die Zugangsdaten. Für alle Rückfragen und zur Unterstützung stehen wir jederzeit zur Verfügung.
3. Pünktliche Durchführung
Wir erinnern Ihre Mitarbeitenden bei Bedarf an die rechtzeitige Durchführung der Online-Schulung zu einem mit Ihnen abgestimmten Zeitpunkt.
4. Ausstellen der Zertifikate
Nach Abschluss der Schulung erhalten alle Teilnehmenden automatisch ein persönliches Teilnahmezertifikat zum Download. Auch hier stehen wir bei technischen Fragen natürlich zur Verfügung.
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