Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter Sorge zu tragen. Dabei geht es beim Arbeitsschutz längst nicht mehr nur um die reine Gefahrenabwehr und um die Beseitigung von Risiken für die Sicherheit der Mitarbeiter. Es geht vielmehr um die vorbeugende Bewahrung der Gesundheit und um menschengerechtes Arbeiten.
Der Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 des Bundesarbeitsministeriums für Unternehmen formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise, für die der Arbeitgeber verantwortlich ist und deren Einhaltung er unbedingt gewährleisten sollte. Mit den Maßnahmen soll es gelingen, den betrieblichen Alltag zu ermöglichen und gleichzeitig die Infektionskurve zu senken und dann flach zu halten. Unser bewährtes und aktualisiertes E-Learning bietet Ihnen eine Einführung in die Arbeitsschutz-Grundlagen.
Sie lernen dabei die gesetzlichen Grundlagen zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz kennen und welche Plichten Sie als Arbeitnehmer sowie Ihr Arbeitgeber haben. Neben den potenziellen Gefährdungen, die am Arbeitsplatz lauern, geht es dabei auch um die Kennzeichnung von Gefährdungen sowie die Rettungs- und Fluchtwege. Das richtige Verhalten im Gefahrfall wird thematisiert und Hinweise zur Prävention von Arbeitsunfällen gegeben.
Darüber hinaus werden die aktuellen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln konkretisiert.
Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Aus diesem Grund und um Sie praxisnah zu unterstützen haben wir unser E-Learning „Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung“ (gesetzlich gefordert) überarbeitet und die wichtigsten Informationen zusammengetragen. Damit erhalten Beschäftigte – aber auch Führungskräfte – kompaktes und praxisgerechtes Wissen sowie konkrete Handlungsanweisungen zur Umsetzung.
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Wir beantworten die wichtigen Fragen!
Verantwortung im Arbeitsschutz hat jeder, der im Berufsleben steht und zwar ohne Ausnahme. Arbeits- und Gesundheitsschutz sind arbeitsvertraglich als Nebenpflicht gefordert und in den Arbeitsschutzgesetzen konkretisiert.
Führungskräfte/Vorgesetzte tragen dafür Sorge, dass in ihrem Aufgabenbereich alle Beschäftigten die Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einhalten.
Im Teaser zu unserem E-Learning „Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung“ stellen wir Ihnen die wesentlichen Inhalte kurz vor.
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