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Coronavirus (COVID-19) Einsatz von FFP-x (2,3) Masken

Die Bundesregierung hat zusammen mit der Ministerpräsidentenrunde (sog. Bund-Länderkonferenz) im Januar 2021 unter anderem die Pflicht zum Tragen „medizinischer Masken“ beschlossen. Diese und andere Maßnahmen gelten vorerst bis 15. Februar 2021 fort. Bedauerlicherweise haben die Bundesländer erneut keine einheitliche Regelung gefunden. Allein die bayerischen Regelungen zur „FFP2-Maskenpflicht“
füllen mehrere Seiten auf der Seite des STMGP. Dabei gelten in Bayern – auch bei der Maskenpflicht – andere Verpflichtungen als in anderen Bundesländern.
So weit, so bekannt…

Lesen Sie den kompletten Infobrief hier.

Eine Word- und PDF-Version finden Sie auch auf unserer Downloadseite.

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