Auch wenn die aktuellen Lockdown-Maßnahmen durchaus strittig sind, haben Bund und Länder Angesichts der inzwischen exponentiellen Infektionsdynamik und um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern, zusätzliche Corona-Maßnahmen beschlossen.
Die erforderlichen Präventionsmaßnahmen in Bezug auf das Coronavirus sind grundsätzlich bekannt. Viele von uns haben sich vermutlich schon einmal dabei ertappt, wie sie diese Verhaltensregeln in bestimmten Momenten unbewusst missachtet und somit sich und ihr Umfeld potentiell in Gefahr gebracht haben. Zum Erhalt der Gesundheit aller Mitarbeiter und zum Erhalt der Geschäftsfähigkeit stellt sich immer die Frage: Wie kann ich mich und meine Mitarbeiter vor unbewussten Hygiene-Fehlverhalten schützen?
Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Missachtung der grundlegenden Hygieneregelungen eine erhöhte Ansteckungsgefahr für Dritte bedeutet. Ein versehentliches Händeschütteln, ein vertrautes Gespräch ohne ausreichend Abstand oder ein enger Kontakt ohne Alltagsmaske. Auf dieser Basis wurden die bekannten AHA-Regeln um zwei weitere Aspekte erweitert. Die Bundesregierung empfiehlt erneut die Installation und Nutzung der Corona-Warn-App sowie das regelmäßige Lüften von Räumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Daraus wurde die AHA+A+L „Formel“. In geschlossenen Räumen stellt das Lüften eine einfache (und kostengünstige) Maßnahme im Vergleich zu teuren Filteranlagen dar. Ein CO² Mess- oder Warngerät kann die Sensibilisierung zusätzlich unterstützen.
Unabhängig von der Bewertung des Einzelnen, was die Sinnhaftigkeit von erforderlichen Schutzmaßnahmen angeht, ist im betrieblichen Umfeld die Prävention ein wesentlicher Faktor. Denn durch eine COVID-19 Infektion oder entsprechende Verdachtsfälle bringt man nicht nur sich selbst, sondern auch sein Umfeld in Gefahr.
Dies kann durch Krankheit und Quarantäne bis hin zu potentiellen Betriebs-schließungen führen. Daher können die entsprechenden Verhaltensregeln nicht oft genug kommuniziert und wiederholt werden. Denn nur bei ständiger Auffrischung schafft man es, Verhaltensweisen anzupassen und unbewusstes Fehlverhalten zu vermeiden.
Auch aus arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben ist eine nachweisliche Kommunikation der Verhaltensregeln zwingend erforderlich.
Aus diesem Grund und um Sie praxisnah zu unterstützen, haben wir für Sie einen aktuellen Bildschirmhintergrund /Plakat entworfen, das diese Thematik inhaltlich aufgreift. Dieser soll den Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen helfen, die Präventionsmaßnahmen wiederholt vor Augen geführt zu bekommen. So kann das Hintergrundbild, z.B. seitens der IT, verbindlich als Startbildschirm an allen Bildschirmarbeitsplätzen eingerichtet werden. Ebenso kann es in Bereichen mit Mitarbeitern ohne Bildschirmarbeitsplatz als Aushang genutzt werden.
Das Hintergrundbild können Sie auf unserer Downloadseite als jpg herunterladen. Wir stellen es auf Wunsch ferner eingebunden in einer PowerPoint-Datei zur Verfügung, so dass Sie es firmenindividuell anpassen können.
Sollten Sie das Hintergrundbild in einem anderen Format benötigen, oder weitere Wünsche diesbezüglich haben, schreiben Sie uns!