Ermittlung von rechtlichen Anforderungen
Die Wirtschaft ist auf dem Weg zur Rückkehr zur Normalität. Dennoch hat sich das Arbeitsleben und vor allem die Methodik der Arbeitsplanung und Umsetzung geändert.
Eine Erkenntnis hierbei ist, dass sich rechtliche Anforderungen, ins besonders im Arbeitsschutz, schneller ändern als in den Jahren zuvor. Wie können Unternehmen dem begegnen und sich rechtlich möglichst sicher aufstellen?
Organisationen aller Art sind verpflichtet, ihre rechtlichen Anforderungen zu ermitteln. Dies trifft für alle relevanten Rechtsgebiete zu. Während zivil- und strafrechtliche Anforderungen in der Regel nach Bedarf bewertet werden und arbeitsrechtliche wie vertragliche Pflichten durch Spezialisten innerhalb und außerhalb der Organisation ermittelt werden, sind in der Coronazeit besonders die geänderten gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Bereich Arbeitsschutz, aber auch aus den verwandten Gebieten Umweltschutz, Qualitäts- und Energiemanagement laufend zu beachten und neu zu bewerten.
Die „üblichen“ Zeiten zur Einführung einer gesetzlichen Regelung haben sich drastisch verkürzt. Nur wenige Tage nach den gehäuften Corona-Vorfällen in den Schlachthöfen kündigt das BMAS an, dass ab dem kommenden Jahr Werkverträge in der Fleischindustrie weitgehend verboten werden sollen. Wie bereits berichtet plant Arbeitsminister Hubertus Heil ferner ein Gesetz zum Recht auf das Arbeiten von zu Hause bis Herbst diesen Jahres umzusetzen. Aber auch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Arbeitszeitgesetz haben coronabedingte Änderungen erfahren.

Wie müssen Arbeitsabläufe & Prozesse neu strukturiert werden?
Im Rahmen unserer Kernleistungen erbringen wir seit vielen Jahren die Dienstleistung des Aufbaus und der Pflege eines Rechtskatasters für unsere Kunden. Wenn auch Sie hiervon profitieren wollen, schreiben Sie uns.
Um Sie bei diesem Thema praxisorientiert zu unterstützen haben wir Ihnen einige der in den letzten Monaten relevanten Änderungen in einer Liste aufbereitet. An Hand dieser Liste könne Sie zum einen prüfen, ob Sie von den Rechtsänderungenbetroffen sind und zum anderen, ob und wie diese Rechtsänderungen bereits in Ihre betriebliche Praxis umgesetzt sind.
E-Learning Teaser „Pflichten von Führungskräften“
Bereits durch die Position als Führungskraft im betrieblichen Arbeitsschutz übernehmen Sie Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer unterstellten Mitarbeiter*innen.
Auch wenn sie diese nicht direkt übertragen bekommen haben oder informiert waren – kraft Gesetz.

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Geschäftsführer und sonstige Organe der Gesellschaft stehen damit gleichermaßen im Focus wie Führungskräfte mit disziplinarisch unterstellten Mitarbeiter*innen. Dies gilt übrigens gleichermaßen für „Leiharbeitnehmer„.
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